Infos für neue Einsatzstellen
Das FSJ im Sport ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das pädagogisch begleitet wird und Erfahrungsräume für Freiwillige eröffnet. Der Erwerb persönlicher Kompetenzen und sportlicher Lizenzen sowie Berufs- und Engagementorientierung stehen im Mittelpunkt.
Als Einsatzstellen kommen Sportvereine, und -einrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren oder sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten.
Dies sind hauptsächlich Sportvereine und -verbände, Stadt- und Kreissportbünde oder Sport-Bildungsstätten.
Weiterhin können auch soziale Einrichtungen, die überwiegend sportliche Jugendarbeit leisten bzw. die/den Teilnehmerin/Teilnehmer in diesem Bereich einsetzen möchten, anerkannt werden.
Im Mai 2024 wurde das "Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten" verabschiedet. Es ist nun möglich ein "FSJ in Teilzeit" (Teilzeit-Freiwilligendienst) mit mehr als 20 Stunden pro Woche zu absolvieren. Voraussetzung ist, dass alle am Dienstverhältnis Beteiligten mit einem Teilzeitdienst einverstanden sein müssen. Das Taschengeld ist anzupassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Pia Seel: fsj@lsvs.de, 0681/3879-455 oder 0176/87800882
Übersicht
- Einsatz der/des Teilnehmerin/Teilnehmers in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport gemäß dem FSJ-Gesetz
- Die Anleitung und Betreuung der/des Teilnehmerin/Teilnehmers am FSJ durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
- Die Gewährung von 26 Tagen Jahresurlaub und Freistellung der/des Freiwilligen für mindestens 25 Seminartage pro Jahr
Die Gewährung folgender Leistungen der/dem Freiwilligen gegenüber:
- Anmeldung des/der Freiwilligen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Anmeldung des/der Freiwilligen als Mitarbeiter/in bei der Einsatzstelle zuständigen Berufsgenossenschaft zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Entrichtung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Monatliches Taschengeld in Höhe von 310,00 €. Die Zahlung des Taschengeldes erfolgt Mitte des Monats auf das Konto des/der Freiwilligen
- Kosten für Dienstfahrten werden von der Einsatzstelle dem/der Freiwilligen während der Dauer des Vertrages erstattet. Die Erstattung für Dienstfahrten erfolgt nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG)
- Die Zusammenarbeit mit der Saarländischen Sportjugend, dem Landessportverband für das Saarland (LSVS) und bei wissenschaftlichen Untersuchungen mit der Deutschen Sportjugend
Die Einsatzstellen beantragen auf dem entsprechenden Formular die Anerkennung als Einsatzstelle, indem sie den Namen der Einrichtung, die Qualifikation der Mitarbeiter/innen und eine Beschreibung der Tätigkeit mitteilen, die die/der Teilnehmerin/Teilnehmer ausüben sollen.
Nach der Besetzung der Stelle wird eine schriftliche Vereinbarung (Grundlage dieser Vereinbarung ist § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten) zwischen der Einsatzstelle, der/dem Teilnehmerin/Teilnehmer und der Saarl. Sportjugend im LSVS unterzeichnet.
Einsatzstellen können selber Teilnehmer/innen für das FSJ nennen oder sich durch die Saarländische Sportjugend im LSVS Interessenten vermitteln lassen.
Die Vereine erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte junge Menschen, die das FSJ häufig als willkommene Überbrückungs- und Orientierungszeit nutzen, um sich über ihre eigene weitere (berufliche) Lebensplanung Klarheit zu verschaffen und zugleich etwas Sinnvolles für die Gesellschaft zu tun.
Damit bietet das FSJ im Sport eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und -qualifizierung für die wachsenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung (u. a. durch den Erwerb der Jugendleitercard und der Nachwuchstrainerlizenz). Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des FSJ bestehen. Ehemalige Teilnehmer/innen sind oft bereit, sich auch über die FSJ-Zeit hinaus ehrenamtlich im Verein/ Verband zu engagieren.
Die Aufgabengebiete des FSJ können sich von Sportangeboten über überfachliche Angebote der Jugendarbeit (hier sind den Ideen keine Grenzen gesetzt) bis hin zur Hausaufgabenbetreuung erstrecken. Die FSJ-Teilnehmer/innen sind v.a. in der Jugendarbeit einzusetzen – z.B. als Übungsleiter für Schul-AGs, im Vereins-/Verbandstraining, als Betreuer von Jugendprojekten. Und vieles mehr ist denkbar. Auch größere Projekte wie z. B. Schulmeisterschaften in einer Sportart wurden bereits von FSJ-Helfer/innen organisiert und vor Ort betreut. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Die FSJ-Teilnehmer/innen müssen aber überwiegend im Jugendsport tätig sein.
Die jungen Menschen sind ganztags an fünf Tagen pro Woche (39,5 Std.) über 12 Monate in ihrer Einsatzstelle tätig.
Hierfür zahlt der Verein oder Verband, der eine anerkannte Einsatzstelle besetzen möchte, das Taschengeld in Höhe von monatlich 310,00 + ca. (!) 125,00 € Sozialversicherung. Zuzüglich trägt die Einsatzstelle auch die Kosten für die Unfallversicherung ca. 5,00 € pro Monat (Berechnungsgrundlage für die Kostenhöhe ist das monatliche Taschengeld von 310,00 €).
Alle weiteren Kosten für die begleitenden FSJ-Seminare und der allgemeinen Verwaltung und Organisation werden von der Saarl. Sportjugend im LSVS übernommen, unterstützt durch Bundesförderungen.